RoHS Beschränkungen

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt fordern EU-RoHS und China-RoHS die Vermeidung von sechs Substanzen – Schwermetallen und bromierten Flammschutzmitteln bzw. Weichmachern.

Für folgende Stoffe gelten die Beschränkungen bzw. zulässigen Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen:

Blei0,1 %
Quecksilber0,1 %
Cadmium0,01 %
Sechswertiges Chrom0,1 %
Polybromierte Biphenyle (PBB)0,1 %
Polybromierte Diphenylether0,1 %

Technisch notwendige Überschreitungen der Höchstkonzentrationen sind im Anhang III der RICHTLINIE 2011/65/EU als Ausnahmen definiert, wie beispielsweise Kupferlegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei (Ausnahme 6c).

Für China-RoHS gibt es diese Ausnahmen nicht. Überschreitungen der Höchstkonzentrationen müssen durch eine orangefarbige Kennzeichnung sowie eine Herstellererklärung “Declaration of manufacturer according to China RoHS” angezeigt werden.

Von der Europäischen Kommission gibt es bereits eine Fortführung in der RICHTLINIE (EU) 2015/863 vom 31. März 2015, die ab dem 22. Juli 2021 weitere Stoffe (Weichmacher) in ihrer Verwendung beschränkt.

Di(2-ethylexyl)phthalat (DEHP)0,1 %
Butylbenzylphthalat (BBP)0,1 %
Dibutylphthalat (DBP)0,1 %
Diisobutylphthalat (DIBP)0,1 %

 

Hinweis
Im Folgenden gelangen Sie zu der RICHTLINIE (EU) 2015/863 vom 31. März 2015.

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